Bava Metzia 188

Kapitel 188

א אבל שאל את הפרה ואחר כך שאל את הבעלים או שכרן ומתה חייב שנאמר (שמות כב, יג) בעליו אין עמו שלם ישלם:
1 W<small>ENN ER ARER ZUERST DIE</small> K<small>UH ENTLIEHEN UND NACHHER DEN</small> E<small>IGENTÜMER ENTLIEHEN ODER GEMIETET HAT UND SIE VERENDET, SO IST ER ERSATZPFLICHTIG</small>, <small>DENN ES HEISST</small>: <i>und der Eigentümer nicht zugegen war, so muß er es bezahlen</i>.
ב <big><strong>גמ׳</strong></big> מדקתני סיפא ואחר כך שאל את הפרה מכלל דרישא דקתני עמה עמה ממש עמה ממש מי משכחת לה פרה במשיכה ובעלים באמירה
2 GEMARA. Wenn es im Schlußsatze heißt: und nachher die Kuh entliehen hat, so ist ja das ‘mit’ im Anfangsatze zu verstehen: wirklich mit dieser zusammen; wieso kann dies gleichzeitig erfolgen, bei der Kuh erfolgt dies ja durch das Ansichziehen und beim Eigentümer durch die Vereinbarung!? —
ג איבעית אימא כגון דקיימא פרה בחצרו דשואל דלא מחסרא משיכה איבעית אימא דאמר ליה את גופך לא תשאל עד שעת משיכת פרתך
3 Wenn du willst, sage ich: wenn die Kuh im Hofe des Entleihers gestanden hat, wo also das Ansichziehen nicht erforderlich ist. Wenn du aber willst, sage ich: wenn er zu ihm gesagt hat: du sollst mir persönlich erst dann entliehen sein, wenn ich deine Kuh an mich gezogen habe.
ד תנן התם ארבעה שומרים הם שומר חנם והשואל נושא שכר והשוכר
4 Dort haben wir gelernt: Es gibt viererlei Hüter: der unentgeltliche Hüter, der Entleiher, der Lohnhüter und der Mieter.
ה שומר חנם נשבע על הכל והשואל משלם את הכל נושא שכר והשוכר נשבעין על השבורה ועל השבויה ועל המתה ומשלמים את האבידה ואת הגניבה
5 Der unentgeltliche Hüter kann in allen Fällen schwören; der Entleiher muß in allen Fällen bezahlen; der Lohnhüter und der Mieter können schwören, wenn [das Vieh] einen Bruch erlitten hat, gefangen worden oder verendet ist, und müssen bezahlen bei Abhandenkommen oder Diebstahl.
ו מנא ה"מ דתנו רבנן פרשה ראשונה נאמרה בש"ח שניה בשומר שכר שלישית בשואל
6 Woher dies? — Die Rabbanan lehrten: Der erste Absatzspricht von einem unentgeltlichen Hüter, der zweite von einem Lohnhüter, und der dritte von einem Entleiher. —
ז בשלמא שלישית בשואל מפורש (שמות כב, יג) וכי ישאל איש מעם רעהו ונשבר או מת בעליו אין עמו שלם ישלם אלא ראשונה בשומר חנם שניה בשומר שכר איפוך אנא
7 Allerdings wird im dritten ausdrücklich von einem Entleiher gesprochen, denn es heißt: <i>wenn jemand von seinem Nächsten [ein Vieh] entleiht und es gebrochen wird oder verendet, und der Eigentümer nicht zugegen war, so muß er es bezahlen</i>; woher aber, daß der erste von einem unentgeltlichen Hüter und der zweite von einem Lohnhüter spricht, vielleicht umgekehrt!? —
ח מסתברא שניה בשומר שכר שכן חייב בגניבה ואבידה אדרבה ראשונה בשומר שכר שכן משלם תשלומי כפל בטוען טענת גנב
8 Es ist einleuchtend, daß der zweite von einem Lohnhüter spricht, denn [es heißt], daß er bei Diebstahl und Abhandenkommen ersatzpflichtig sei. — Im Gegenteil, der erste sollte von einem Lohnhüter sprechen, denn [es heißt], daß er das Doppelte bezahlen müsse!? —
ט אפילו הכי קרנא בלא שבועה עדיפא מכפילא בשבועה
9 Immerhin ist der Stammbetrag ohne Eid mehr als das Doppelte gegen Eid.
י תדע דהא שואל כל הנאה שלו ואינו משלם אלא קרן
10 Dies ist auch zu beweisen. Der Entleiher hat ja den ganzen Nutzen, und er bezahlt nur den Stammbetrag. —
יא והשואל כל הנאה שלו והא בעיא מזוני דקיימא באגם והא בעיא נטירה בנטר מתא ואיבעית אימא לא תימא כל הנאה שלו אלא אימא רוב הנאה שלו ואיבעית אימא בשאילת כלים
11 Hat denn der Entleiher den ganzen Nutzen, ihm obliegt ja die Fütterung!? — Wenn esauf die Wiese geht. — Ihm obliegt ja die Bewachung!? — Wenn ein städtischer Wächter vorhanden ist. Wenn du willst, sage ich: sage nicht: er hat den ganzen Nutzen, sondern: den größten Nutzen. Wenn du aber willst, sage ich: beim Entleihen von Geräten.
יב נושא שכר והשוכר נשבעין על השבורה ועל השבויה ועל המתה ומשלמין את האבידה ואת הגניבה
12 «Der Lohnhüter und der Mieter können schwören, wenn [das Vieh] einen Bruch erlitten hat, gefangen worden oder verendet ist, und müssen bezahlen bei Verlust oder Diebstahl.»
יג בשלמא גניבה דכתיב (שמות כב, יא) אם גנוב יגנב מעמו ישלם לבעליו אלא אבידה מנא לן דתניא אם גנוב יגנב אין לי אלא גניבה אבידה מנין ת"ל אם גנוב יגנב מכל מקום
13 Allerdings bei Diebstahl, denn es heißt:<i>wenn es ihm gestohlen worden ist, so soll er es seinem Eigentümer bezahlen</i>, woher dies vom Abhandenkommen? — Es wird gelehrt: <i>wenn es ihm gestohlen worden ist</i>; ich weiß dies vom Diebstahl, woher dies vom Abhandenkommen? Es heißt: <i>gestohlen, gestohlen</i>, in jedem Falle. —
יד הניחא למאן דאמר לא אמרינן דברה תורה כלשון בני אדם אלא למאן דאמר אמרינן דברה תורה כלשון בני אדם מאי איכא למימר
14 Einleuchtend ist dies nach demjenigen, welcher sagt, die Tora gebrauche nicht die übliche Redewendung der Menschen, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, die Tora gebrauche die übliche Redewendungder Menschen!? —
טו אמרי במערבא קל וחומר ומה גניבה שקרובה לאונס משלם אבידה שקרובה לפשיעה לא כל שכן
15 Im Westen sagten sie, dies sei [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn er bei Diebstahl, der mehr einem Unfall gleicht, Ersatz leisten muß, um wieviel mehr bei Abhandenkommen, das mehr eine Fahrlässigkeit gleicht. —
טז ואידך מילתא דאתיא בקל וחומר טרח וכתב לה קרא
16 Und der andere!? — Die Schrift deutete auch das an, was man [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere folgern könnte.
יז והשואל משלם את הכל בשלמא שבורה ומתה דכתיב (שמות כב, יג) וכי ישאל איש מעם רעהו ונשבר או מת אלא שבויה בשואל מנא לן
17 «Der Entleiher muß in allen Fällen bezahlen.» Allerdings bei Brechen und Verenden, denn es heißt:<i>wenn jemand von seinem Nächsten [ein Vieh] entleiht und es gebrochen wird oder verendet</i>; woher dies aber von der Gefangennahme?
יח וכי תימא נילף משבורה ומתה מה לשבורה ומתה שכן אונסא דסליק אדעתא הוא תאמר בשבויה שכן אונסא דלא סליק אדעתא הוא
18 Wolltest du erwidern, dies sei vom Brechen und Verenden zu entnehmen, [so ist zu entgegnen:] wohl beim Brechen und Verenden, weil es Unfälle sind, an die man denkt, während die Gefangennahme ein Unfall ist, an den man nicht denkt!? —
יט אלא נאמרה שבורה ומתה בשואל ונאמרה שבורה ומתה בשומר שכר מה להלן שבויה עמו אף כאן שבויה עמו
19 Vielmehr, beim Entleiher wird vom Brechen und Verenden gesprochen, und beim Lohnhüter wird vom Brechen und Verenden gesprochen, wie nun bei diesem die Gefangennahme mit dazugehört, ebenso gehört auch bei jenem die Gefangennahme mit dazu. —
כ איכא למיפרך מה לשומר שכר שכן לפטור תאמר בשואל שכן לחיוב
20 Dies ist zu widerlegen: wohl beim Lohnhüter, weil er dann ersatzfreiist, während der Entleiher ersatzpflichtig seinsoll!? —
כא אלא כר' נתן דתניא ר' נתן אומר או לרבות שבויה
21 Es wird gelehrt: R. Nathan sagte: Das <i>oder</i>schließt die Gefangennahme ein. —
כב האי או מיבעיא ליה לחלק דסד"א עד דמיתברא ומתה לא מחייב קמ"ל
22 Das <i>oder</i> ist ja aber wegen der Teilung nötig, denn man könnte glauben, nur wenn es gebrochen wurde und verendet ist, sei er nicht ersatzpflichtig, so lehrt er uns!?
כג הניחא לר' יונתן אלא לר' יאשיה מאי איכא למימר
23 Richtig wäre esallerdings nach R. Jonathan, wie ist es aber nach R. Jošija zu erklären!?
כד דתניא (ויקרא כ, ט) איש אשר יקלל את אביו ואת אמו אין לי אלא אביו ואמו אביו בלא אמו אמו בלא אביו מנין ת"ל אביו ואמו קלל אביו קלל אמו קלל דברי רבי יאשיה
24 Es wird nämlich gelehrt:<i>[Wenn jemand fluchen wird] seinem Vater und seiner Mutter</i>; ich weiß diesnur von Vater und Mutter, woher dies vom Vater ohne Mutter und von der Mutter ohne Vater? Es heißt: <i>seinem Vater und seiner Mutter fluchte er</i><i>—</i> so R. Jošija.
כה רבי יונתן אומר משמע שניהם כאחד ומשמע אחד בפני עצמו
25 R. Jonathan sagt, [in solchen Fällen]seien sowohl beide zusammen als auch jeder besonders zu verstehen,